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häufig gestellte Fragen:

- Mein verstorbener Angehöriger war in der Kirche. Kann ich trotzdem Ihre Dienste in Anspruch nehmen?

Selbstverständlich. Viele Menschen entscheiden sich dafür. Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie sich für eine kirchliche oder eine individuelle Feier entscheiden. Die individuelle Feier orientiert sich an Ihren Wünschen und Vorgaben. Sie bietet daher freie und umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Da sie nicht durch Kirchenpersonal durchgeführt wird, wird sie allerdings nicht in deren Register eingetragen. Die kirchliche Trauerfeier besteht aus einer an strikte Regularien der jeweiligen Glaubensgemeinschaft gebundenen Handlung.

- Kann ich ihr Honorar auch in Raten bezahlen?

Natürlich können wir ein individuelles Zahlungsziel und besondere Zahlungsmodalitäten vereinbaren. Bitte sprechen Sie mich einfach darauf an.

- Sie bieten auch Sterbe- und Trauerbegleitung an. Wie sieht dieses Angebot aus und was kostet es?

Sterbebegleitung und Trauerbegleitung sind sehr individuelle Dienstleistungen, die weder pauschal zu berechnen, noch zu beschreiben sind. Wir bringen bei Interesse ihre Vorstellungen und meine Möglichkeiten in Einklang und finden einen gemeinsamen Weg.

- Gibt es bei Ihnen noch "versteckte Kosten" oder "Kleingedrucktes"?

Nein. Als Auftraggeber sind Sie mein Partner. Daher ist eine transparente und faire Kalkulation für mich obligatorisch. Alle Abläufe und Honorare werden mit Ihnen im Vorgespräch persönlich erörtert. Es wird von mir nichts veranlasst oder berechnet, was wir vorab nicht vereinbart haben.

- Meine Frage habe ich jetzt nicht gefunden. Was kann ich machen?

Bitte melden Sie sich bei mir. Ich freue mich auf ihren Anruf.